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   BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88   

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https://dejure.org/1988,11439
BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88 (https://dejure.org/1988,11439)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1988 - 4 B 54.88 (https://dejure.org/1988,11439)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1988 - 4 B 54.88 (https://dejure.org/1988,11439)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen, muß in der Beschwerdeschrift eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88
    Mit Angriffen auf die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nicht dargelegt werden (BVerwG, Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88
    Gegen die Nichtzulassung der Revision kann dieser Gesichtspunkt hingegen nicht eingewandt werden (BVerwG, Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 18.08.1982 - 6 PB 3.81

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Bestellung von

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88
    Zur Darlegung einer Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO muß ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz aufgezeigt werden, der mit einem Rechtssatz aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch steht (BVerwG, Beschluß vom 18. August 1982 - BVerwG 6 PB 3.81 - Buchholz 238.38 § 114 Nr. 1).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88
    Um die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzulegen, muß in der Beschwerdeschrift eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1988 - 4 B 54.88
    Unklarheiten im Urteilstatbestand unterliegen der Tatbestandsberichtigung gemäß § 119 Abs. 1 VwGO; sie stellen keinen zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führenden Verfahrensmangel dar (BVerwG, Beschluß vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9).
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